Kernpunkte hausärztlicher Tätigkeit
Kompetente Primärdiagnostik
Der hausärztlich tätige Internist grenzt das aktuelle Beschwerdebild durch die Kenntnis der Vorgeschichte des Patienten und die spezifischen internistischen Unterschungen diagnostisch so weit ein, dass die eventuell zusätzlich erforderlichen Spezialuntersuchungen oder fachärztlichen Untersuchungen gezielt eingesetzt werden können. Überdiagnostik und Fehlbehandlungen werden so vermieden.
Koordination der fachärztlichen Behandlungen
Auf Grund des Fortschritts der Medizin erfordern bestimmte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren eine hohe Spezialisierung des Arztes. Daher sind bei der Diagnostik und Behandlung oft mehrere Ärzte beteiligt. Der Hausarzt übermittelt die notwendigen Angaben aus der Krankheitsvorgeschichte den mitbehandelnden Fachärzten und fügt wiederum die Befunde und Behandlungsvorschläge der mitbehandelnden Fachärzte in sein ganzheitliches Behandlungskonzept ein.
Hilfen in seelischen Krisensituationen
Jedem Menschen kann es passieren, dass er Situationen begegnet, die er aus eigener Kraft nicht bewältigen kann und die ihn in eine Lebenskrise stürzen. Solche Situationen können durch Konflikte in Partnerschaft und Familie oder am Arbeitsplatz oder durch den Verlust eines geliebten Menschen entstehen. Ein wichtiger Ansprechpartner ist hierbei der Hausarzt, zu dem sich ein besonderes Vertrauensverhältnis entwickelt hat. Er kann die notwendigen Behandlungselemente einleiten wie:
- aufbauende Gespräche
- Beratung und Einbeziehung des Lebenspartners oder der Familie
- Kontakte zu psychologischen Beratungsstellen
- Verordnung einer Psychotherapie
Koordination sozialer Hilfen
Eine Krankheit, insbesondere wenn sie über einen längeren Zeitraum anhält, hat Auswirkungen auf die seelische und soziale Situation des Betroffenen und umgekehrt. Eine lebensbegleitende hausärztliche Betreuung koordiniert die Hilfen im sozialen Bereich wie:
- Selbsthilfegruppen, soziale Beratungsstellen
- Einwirken auf die berufliche Situation (Mobbing, falsche Arbeitsplatzgestaltung, Überlastung)
- Verordnung von ambulanter Krankenpflege oder Haus- und Familienpflege
- Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren
- berufliche Wiedereingliederung, Hilfen am Arbeitsplatz
- Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
- Hilfen nach dem Schwerbehindertengesetz